Schloss Dyck Classic Days am 4. bis 6. August 2023
Liebe Journalisten, Fotografen, Medienvertreter,
wie auf dieser Website angekündigt, lief die Akkreditierungsfrist mit dem 27 Juli 2023 ab. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig vor der Veranstaltung erreichen. Vielen Dank für Ihr Interesse.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien der Classic Days. Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinen reservierten Presse-Parkplatz zur Verfügung stellen können, da die Parkplächen von der Messe Düsseldorf bewirtschaftet werden. Einzig bei Anreise mit einem Oldtimer können Sie selbstverständlich auf einen der in diesem Falle kostenlosen Parkplätze zusteuern.
Für Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte via e-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Press registration closed
Dear journalists, photographers, media professionals,
as announced on this website, the accreditation deadline was 27 July 2023. This is the only way we can ensure that your documents reach you in time for the event. Thank you for your interest.
Please note the general accreditation guidelines of the Classic Days. Please also understand that we cannot provide you with a reserved press parking space, as the parking areas are managed by Messe Düsseldorf. If you are arriving in a classic car, you can of course use one of the free parking spaces.
If you have any questions, please contact us by e-mail at Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Allgemeine Akkreditierungsregeln der Classic Days
Wir wollen Journalisten den Zugang zu Informationen über Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum Thema Automobil, Oldtimer, Motorsport) folgendermaßen nachweisen können:
- durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
- durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
- durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
- mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren und regelmäßige und aktuelle Einträge mit thematischem Bezug vorweisen.
- durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Veranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind